Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01. Mai 2021
1. Geltungsbereich
1. hands on media betreibt eine Mediaagentur für Werbemedien, über die Werbetreibende (nachfolgend "Kunden") Werbekampagnen buchen können.
2. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche Leistungen von hands on media.
3. Geschäftsbedingungen der Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn hands on media im Einzelfall nicht widerspricht, soweit deren Einbeziehung nicht ausdrücklich schriftlich von hands on media bestätigt wurde.
2.Rechtsbeziehungen, Abschluss von Verträgen und Leistungen
1. Über hands on media können Kunden Werbeflächen buchen. hands on media beschafft diese mitunter von Dritten (nachfolgend "Vermarkter"). Vertragspartner von Kunden und Vermarktern wird jeweils allein hands on media, zwischen Kunden und Vermarktern kommt es zu keinem Vertragsschluss. Die Beschaffung von Werbeflächen für den Kunden durch hands on media erfolgt im Wege eines echten Vertrages zugunsten Dritter im Sinne des § 328 Abs. 1 BGB, den hands on media mit den Vermarktern zugunsten des Kunden als Drittem im Sinne des § 328 Abs. 1 BGB schließt. Der Kunde erhält somit gegenüber den Vermarktern ein eigenes Recht, die vertragsgegenständliche Leistung (Schaltung der Werbung und entsprechende Bereitstellung des Werbeträgers) zu fordern. hands on media schuldet gegenüber dem Kunden nur den Abschluss eines derartigen Vertrages, nicht hingegen die Schaltung der Werbung und entsprechende Bereitstellung der Werbeflächen. Diesbezügliche Ansprüche erwirbt der Kunde unmittelbar gegenüber den Vermarktern.
2. Soweit voraussichtliche Preise für bestimmte Werbeflächen mitgeteilt werden, wurden diese von hands on media auf der Basis der von den Vermarktern hinterlegten Angaben und/oder weiterer Parameter (z. B. aktuell verfügbares Angebot und Nachfrage, technische Kosten, Rabatte, Provisionen, Payment-Kosten, Vergütung von hands on media) kalkuliert. Derartige Preisangaben sind unverbindliche Indikatoren, die die Kunden bei der Erstellung von Anfragen unterstützen.
Jede Buchung von Werbeflächen setzt die Erteilung eines Auftrags durch den Kunden in Textform (per Brief, E-Mail, Telefax oder online) voraus. Der Auftrag wird erst verbindlich, wenn er von hands on media in Textform bestätigt wurde. Die Annahme (Auftragserteilung) kann vom Kunden innerhalb eines Monats nach Erhalt des Angebots erklärt werden. Danach ist hands on media nicht mehr an das Angebot gebunden.
3. Leistungen
1. Nach Abschluss einer konkreten Buchung ist hands on media gegenüber dem Kunden verpflichtet, die Werbung des Kunden zu schalten. Als Gegenleistung schuldet der Kunde das in der Buchung vereinbarte Entgelt.
2. Der Kunde ist verpflichtet, nach Abschluss einer Buchung etwaige von hands on media vor Abschluss der Buchung mitgeteilten technischen Bedingungen zu beachten. Die für den Kunden für die jeweilige Buchung relevanten Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail zugeschickt.
3. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, macht hands on media gegenüber Kunden keine qualitativen oder quantitativen Zusicherungen oder Angaben über die zu beschaffenden Werbeflächen, ihren Werbewert oder darüber, in welcher Höhe ein Vermarkter für eine bestimmte Werbefläche vergütet wird. Der Kunde entscheidet durch seine Eingaben eigenverantwortlich, auf welchen Werbeträgern die Werbung gebucht werden soll. Ein Ausschluss von Konkurrenzunternehmen bei Vergabe der Werbeflächen wird nicht zugesagt.
4. Soweit sich dies aus dem Vertrag bzw. insbesondere einer individuellen Vereinbarung ergibt, ist der Kunde bei der Buchung von Kreations- und Produktionsleistungen (zum Beispiel: Erstellung von Druckvorlagen, Recherche und Lizenzierung des benötigten Bild- und Textmaterials, Konzeption von Radio-Werbespots, Auswahl des Sprechers und der Musik für Radio-Werbespots, Abstimmung und Vorbereitung für den Druck, Erstellung von Werbemedien oder Erstellung von Radio-Werbespots) zur Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, das jeweils erforderliche Werbematerial (zum Beispiel: Werbeaussagen) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Sofern durch den Kunden im Laufe der Erbringung der Kreations- und Produktionsleistungen Änderungen gewünscht werden und diese bei Vertragsschluss nicht bereits geregelt wurden, ist hands on media berechtigt, nach Absprache mit dem Kunden diese Änderungen zusätzlich zu dem jeweils zum Zeitpunkt des Änderungsverlangens gültigen Stundensatz in Rechnung zu stellen. Etwaige Rechte an den Ergebnissen der Kreations- und Produktionsleistungen stehen hands on media zu.
5. hands on media ist nach eigenem Ermessen berechtigt, für die Erbringung der Kreation- und Produktionsleistungen Drittunternehmen einzusetzen, die dem Kunden bei Abschluss des Vertrages jeweils bekannt sind. Vertragspartner des Kunden wird allein hands on media, zwischen dem Kunden und derartigen Drittunternehmen kommt es zu keinem Vertragsschluss.
6. Soweit es sich um eine werkvertragliche Leistung handelt, erfolgt die Abnahme der Vertragsleistung bei Ablieferung der Ergebnisse durch hands on media. hands on media und das ggf. mit der Erbringung der Kreations- und Produktionsleistungen durch hands on media beauftragte Drittunternehmen sind zur Teillieferung berechtigt. Der Kunde darf die Abnahme aufgrund von unwesentlichen Mängeln nicht verweigern. Etwaige ästhetische Gründe ("Nichtgefallen") gelten nicht als Mangel, es sei denn, dass Werk wurde nicht entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen hergestellt; der Kunde hat das Recht, seine Bedenken im Rahmen der vereinbarten Korrekturrunden vor der Finalisierung des Werkes zu äußern. Die Beauftragung von hands on media mit der Durchführung der Kampagne, der die Ergebnisse der Kreations- und Produktionsleistungen zu Grunde liegen, gilt als Abnahme.
Verantwortlichkeit für und Anforderungen an Inhalte
1. Der Kunde ist verpflichtet, der Buchung die zu bewerbenden Werbeinhalte bzw. Motive (nachfolgend "Werbemittel") beizufügen bzw. die Werbemittel hands on media bis zu einem seitens hands on media im Rahmen des Vertragsschlusses genannten Termin, dem sog. Unterlagenschluss, zukommen zu lassen. Bei Verstößen gegen vorstehende Verpflichtung kann es dazu kommen, dass die Werbemittel von Vermarktern wegen Verstoß gegen Anforderungen des Vermarkters an Werbemittel zurückgewiesen werden und somit keine diesbezügliche Werbeschaltung erfolgt. Im Falle eines verschuldeten Verstoßes gegen die obige Verpflichtung ist dennoch das volle einzelvertraglich vereinbarte Entgelt zur Zahlung an hands on media fällig, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dieser tatsächlich wesentlich niedriger ist.
2. hands on media übernimmt lediglich die Beschaffung von Werbeflächen und ist nicht für Inhalte der Nutzer, insbesondere nicht für Werbemittel der Kunden oder Inhalte der Vermarkter im Umfeld der Werbeflächen, verantwortlich. hands on media macht sich die Inhalte nicht zu Eigen.
3. hands in media ist nicht verpflichtet die in den Ziffern 4.1 und 4.2 genannten Inhalte zu überprüfen, jedoch nach eigenem Ermessen berechtigt.
4. Der Kunde ist verpflichtet, keine Werbemittel im Rahmen von Buchungen bereit zu stellen, die
4.1. wenn sie für den Einsatz im Umfeld von redaktioneller Berichterstattung bestimmt sind, nicht eindeutig den werblichen Charakter erkennen lassen (z. B. durch Kennzeichnung als "Anzeige" oder „Werbung“),
4.2. die Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation des Deutschen Werberates nicht beachten,
4.3. gegen Jugendschutzrecht verstoßen,
4.4. gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, volksverhetzende, menschenverachtende Inhalte haben,
4.5. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten,
4.6. Rechte Dritter verletzen, oder
4.7. sonst gesetzeswidrig sind.
5. Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen diese Verpflichtung ist hands on media zum Rücktritt vom Vertrag und Geltendmachung von getätigten Aufwendungen berechtigt.
5. Verantwortichkeit des Kunden, Haftungsfreistellung
1. Die Kunden sind vollumfänglich allein verantwortlich für ihre verwendeten Werbemittel und für die fristgerechte, den mitgeteilten Anforderungen entsprechende Übersendung der Werbemittel an den mitgeteilten Ort.
2. Der Kunde sichert zu, dass von ihm zum Zwecke des Einsatzes im Zusammenhang mit Verträgen nach den Ziffern 2 und 3 bereitgestellte Werbemittel sowie die beworbenen Inhalte nicht gegen geltendes Recht im bestimmungsgemäßen Verbreitungsgebiet der Werbung sowie der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, und dass er über sämtliche Rechte an den Werbemitteln, insbesondere Schutzrechte und/oder Persönlichkeitsrechte, soweit für die Schaltung der Werbemittel erforderlich, frei verfügen kann.
3. Werden gegen hands on media im Zusammenhang mit der Durchführung von Verträgen, die mit oder zugunsten des Kunden geschlossen wurden, stehende Ansprüche wegen der tatsächlichen oder vermeintlichen Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Verstöße gegen geltendes Recht geltend gemacht, die auf die vertragsgemäße Verwendung auf von dem Kunden zur Verfügung gestellten Werbemitteln zurückzuführen sind (nachfolgend "Drittansprüche" genannt), werden sich hands on media und der Kunde hierüber unverzüglich unterrichten und die Abwehr von Drittansprüchen in enger Abstimmung koordinieren, wobei der Kunde die Federführung übernimmt. Bleiben sachgerechte Weisungen des Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums aus, so wird hands on media die geltend gemachten Drittansprüche nach billigem Ermessen behandeln.
4. Entstehen hands on media im Zusammenhang mit der Verteidigung oder sonstigen Behandlung von Drittansprüchen Kosten und/oder Schäden (einschließlich der gesetzlich festgelegten Kosten für eine Rechtsverfolgung oder -verteidigung), wird der Kunde hands on media von solchen Kosten und Schäden freistellen. Entstehen hands on media aufgrund eines von ihr abgeschlossenen Vergleichs, der zuvor zwischen hands on media und dem Kunden abzustimmen und gemeinsam zu beschließen ist, Kosten und/oder Schäden (einschließlich der gesetzlich festgelegten Kosten für eine Rechtsverfolgung oder -verteidigung), wird der Kunde hands on media hiervon freistellen.
Abweichungen bei Leistungserbringung, Beanstandungen und Einschränkungen bei spezifischen Werbeformen, Verjährung
1. Soweit in diesen AGBs nicht speziell geregelt, erkennt der Kunde an, dass unwesentliche und geringfügige Abweichungen in der Druckqualität, Farbwiedergabe, Klebekantentoleranz und bei der Blasenfreiheit bei der Plakaterbringung produktimmanent sind und aufgrund der Übertragung der in der Werbeanzeige enthaltenen Information zwischen verschiedenen Medien nicht komplett vermieden werden können. Zudem erkennt der Kunde an, dass bestimmte Medien Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, die sich außerhalb des Einflussbereiches von hands on media und des Vermarkters befinden. Ansprüche des Kunden im Falle von witterungsbedingten Schäden bestehen nicht, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich festgelegt worden ist, dass das jeweilige Medium den gegenständlichen Witterungseinflüssen standhält bzw. für die Verwendung unter bestimmten Witterungseinflüssen vorgesehen ist. Bei Schäden und Mängeln, die auf hands on media oder den Vermarktern zurechenbares Verhalten zurückzuführen sind, gilt Ziff. 9 dieser AGB.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ausführung der jeweils bestellten Leistung (z.B. Veröffentlichung einer Werbeanzeige) zu prüfen. Beanstandungen bei erkennbar nicht vertragsgemäßer Ausführung der Leistung sind hands on media unverzüglich unter Angaben des konkreten Standortes, des Zeitpunkts der Feststellung der Beanstandung und zusammen mit geeigneten Nachweisen (Fotografien) anzuzeigen.
3. Entspricht die Ausführung der gebuchten Leistung nicht der vertraglich vereinbarten Leistung und liegt keine lediglich unwesentliche oder geringfügige Abweichung im Sinne des Ziff. 6.1 vor, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
4. Soweit in diesen AGBs nicht anderweitig vereinbart, verjähren Mängelansprüche des Kunden wegen eines Mangels des Werbemittels, der in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen Herausgabe des Werbematerials verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen werden kann, besteht, innerhalb von drei Jahren nach ihrer Entstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen. Sonstige Ansprüche aufgrund einer vertraglichen Pflichtverletzung von hands on media verjähren nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt des gesetzlichen Verjährungsbeginns. Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch hands on media beruhen sowie Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer Garantie verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
7. Rechteeinräumung, Datenübermittlung, Veröffentlichung in weiteren Medien
1. Der Kunde räumt mit der Bereitstellung der Werbemittel zur Verwendung im Zusammenhang mit Buchungen hands on media und dem Vermarkter für die Zeit der vereinbarten Werbeschaltung das nicht ausschließliche und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Werbemittel in der einzelvertraglich vereinbarten Weise für Werbeschaltungen zu nutzen.
2. hands on media und der Vermarkter sind berechtigt, Informationen über den Werbeumsatz des Kunden zur Veröffentlichung an das Unternehmen Nielsen Media Research oder vergleichbare Unternehmen zu übermitteln.
3. hands on media ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Rahmen der Buchungen erteilte Werbeaufträge ergänzend auch in anderen Medien zu veröffentlichen. Die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Materialen können dabei an die jeweiligen medienspezifischen Erfordernisse angepasst werden. Die Darstellung in den zusätzlichen Medien kann vom Veröffentlichungsergebnis in den gebuchten Medien abweichen. Dem Kunden entstehen durch diese zusätzliche Veröffentlichung keine Zusatzkosten. Sofern der Kunde keine zusätzliche Veröffentlichung wünscht, ist er verpflichtet, dies hands on media im Rahmen der Buchung mitzuteilen.
8. Vergütung, Stornierung durch den Kunden, Kündigung durch hands on media
1. Rechnungsbeträge verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, es sei denn es fällt keine gesetzliche Umsatzsteuer an. hands on media ist zur Abtretung von Forderungen berechtigt.
2. Rechnungen werden nach Auftragserteilung gestellt. Die Rechnungssumme ist zur Zahlung an hands on media fällig 14 Tage nach Rechnungsdatum.
3. hands on media ist ferner berechtigt, im Einzelfall mit dem Auftraggeber Zahlung per Vorkasse gesondert zu vereinbaren. Erstaufträge werden nur gegen Vorauszahlung abgewickelt.
4. Etwaige von Vermarktern gewährte Skonti, Boni und Bündelungsrabatte stehen allein hands on media zu. Ein Anspruch des Kunden auf Auszahlung derartiger Skonti, Boni und Bündelungsrabatte oder auf Minderung der vereinbarten Vergütung besteht nicht.
5. Der Kunde hat das Recht, bestimmte Aufträge bis zu einem in der Auftragsbestätigung der jeweiligen Buchung genannten Termin schriftlich zu stornieren. Die Stornierung bedarf keiner Begründung. Nach Ablauf der jeweiligen Stornierungsfrist ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Im Falle einer Stornierung ist der Kunde verpflichtet, an hands on media eine Aufwandspauschale von 25% des Nettoauftragswertes zu zahlen; es sei denn, er kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dieser tatsächlich niedriger ist.
6. Das Geschäftsverhältnis zwischen hands on media und dem jeweiligen Vermarkter hängt maßgeblich von der rechtzeitigen Bestellung und vollständigen Bezahlung der Werbemaßnahme ab. Insbesondere etwaige Sonderkonditionen hängen von der ordnungsgemäßen Ausführung der vorherigen Bestellungen ab. Aus diesem Grund gilt Folgendes: zahlt der Kunde die vereinbarten Entgelte nicht vollständig innerhalb der Fälligkeit, ist hands on media berechtigt, die jeweilige Buchung zu kündigen. Im Falle einer derartigen Kündigung ist der Kunde verpflichtet, einen Betrag von 15% des Nettoauftragswertes der betroffenen Buchung an hands on media zu zahlen. Weitere gesetzliche Rechte von hands on media bleiben unberührt. Im Falle von Schadenersatzzahlungen wird die obige Zahlung auf die Schadenersatzhöhe angerechnet.
7. Sofern von hands on media Honorarleistungen erbracht werden und die auf diesen Leistungen beruhende Buchung durch den Kunden nicht in Auftrag gegeben wird, ist hands on media berechtigt, die durchgeführten Honorarleistungen dem Kunden zu dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung zu stellen, sofern zwischen hands on media und dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart wird.
9. Haftung von hands on media
1. hands on media haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach jedoch beschränkt auf typische vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
2. Schadenersatzansprüche aus vertraglicher Haftung verjähren in einem Jahr ab Ausstrahlungsdatum bzw. Platzierung des Werbemittels, bei unterbliebener Ausstrahlung bzw. Platzierung des Werbemittels ab vereinbartem Werbebeginn. Dies gilt auch für konkurrierende deckungsgleiche Ansprüche aus außervertraglicher Haftung.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz.
10. Sonstiges
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder darunter abgeschlossenen Verträgen ist München.
11. Salvatorische Klausel
Sollten die vorstehenden Bestimmungen teilweise unwirksam sein oder unbeabsichtigte Regelungslücken aufweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle etwa unwirksamer Bestimmungen tritt dann die jeweilige gesetzliche Regelung, die nach dem Parteiwillen dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.